tjent ← tjent
Referenz

GoBD & rechtliche Hinweise

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

tjent ist auf GoBD-Konformität ausgelegt: festgeschriebene Belege sind unveränderlich, Korrekturen laufen über Stornos, und alle Vorgänge werden protokolliert. Dieses Kapitel ordnet die Prinzipien ein.

Unveränderbarkeit & Storno

Mit dem Festschreiben erhält eine Rechnung ihre fortlaufende Nummer und wird unveränderlich. Ein Fehler wird nicht überschrieben, sondern über „Stornieren" korrigiert — es entsteht eine Stornorechnung mit eigener Nummer. Ebenso wird eine gebuchte Ausgabe nicht gelöscht, sondern durch eine negierende Gegenbuchung storniert. Das Original bleibt jeweils erhalten.

Protokoll & Aufbewahrung

Jeder relevante Vorgang landet im „Änderungsprotokoll (GoBD)" (Tab „Steuern") und im GoBD-Datenexport. Für die Aufbewahrung gilt § 147 AO — Belege sind seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV acht Jahre aufzubewahren, gerechnet ab Schluss des Entstehungsjahres. Bei laufender Betriebsprüfung kann sich die Frist verlängern. tjent löscht nie automatisch. Was Unveränderbarkeit und Fristen im Detail bedeuten — und warum E-Rechnungen im Originalformat bleiben müssen — erklärt der Wiki-Artikel GoBD-konforme Aufbewahrung von Rechnungen.

Haftungsausschluss

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Diese Dokumentation und die Funktionen von tjent unterstützen dich bei der Buchhaltung, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fristen, Grenzen und Paragraphen sind nach bestem Wissen umgesetzt (Stand: Juli 2026), ohne Gewähr. Für die richtige steuerliche Behandlung und die fristgerechte Abgabe bist du selbst verantwortlich — im Zweifel frag dein Steuerbüro.