GoBD & rechtliche Hinweise
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
tjent ist auf GoBD-Konformität ausgelegt: festgeschriebene Belege sind unveränderlich, Korrekturen laufen über Stornos, und alle Vorgänge werden protokolliert. Dieses Kapitel ordnet die Prinzipien ein.
Unveränderbarkeit & Storno
Mit dem Festschreiben erhält eine Rechnung ihre fortlaufende Nummer und wird unveränderlich. Ein Fehler wird nicht überschrieben, sondern über „Stornieren" korrigiert — es entsteht eine Stornorechnung mit eigener Nummer. Ebenso wird eine gebuchte Ausgabe nicht gelöscht, sondern durch eine negierende Gegenbuchung storniert. Das Original bleibt jeweils erhalten.
Protokoll & Aufbewahrung
Jeder relevante Vorgang landet im „Änderungsprotokoll (GoBD)" (Tab „Steuern") und im GoBD-Datenexport. Für die Aufbewahrung gilt § 147 AO — Belege sind seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV acht Jahre aufzubewahren, gerechnet ab Schluss des Entstehungsjahres. Bei laufender Betriebsprüfung kann sich die Frist verlängern. tjent löscht nie automatisch.
Haftungsausschluss
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Diese Dokumentation und die Funktionen von tjent unterstützen dich bei der Buchhaltung, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fristen, Grenzen und Paragraphen sind nach bestem Wissen umgesetzt (Stand: Juli 2026), ohne Gewähr. Für die richtige steuerliche Behandlung und die fristgerechte Abgabe bist du selbst verantwortlich — im Zweifel frag dein Steuerbüro.