DATEV-Export für den Steuerberater: SKR03, SKR04 und das EXTF-Format
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Wenn du einen Steuerberater hast, arbeitet er mit ziemlicher Sicherheit mit DATEV. Ein sauberer DATEV-Export spart euch beiden am Jahresende Zeit und dir bares Geld, weil dein Steuerbüro deine Buchungen nicht abtippen muss. Dieser Artikel erklärt die Begriffe, die dabei immer wieder auftauchen: SKR03, SKR04, EXTF, Berater- und Mandantennummer.
Warum DATEV?
Die DATEV eG ist die Genossenschaft, deren Software den Großteil der deutschen Steuerberater versorgt. Ihre Programme können deine Geschäftsvorfälle als Buchungsstapel importieren — vorausgesetzt, das Format passt. Lieferst du einen DATEV-fähigen Export, landet deine Buchhaltung ohne Abtippen im System deines Steuerbüros. Das reduziert Fehler und Aufwand auf beiden Seiten.
SKR03 oder SKR04: der Kontenrahmen
Ein Standardkontenrahmen ordnet jedem Geschäftsvorfall ein Konto zu. In Deutschland dominieren zwei:
- SKR03 folgt dem Prozessgliederungsprinzip (nach dem Ablauf des Geschäfts) und ist historisch weit verbreitet, oft bei kleineren Betrieben.
- SKR04 folgt dem Abschlussgliederungsprinzip (nach der Struktur von Bilanz und GuV) und gilt als der modernere.
Wichtig: Keiner ist „richtiger". Entscheidend ist, welchen dein Steuerberater verwendet — frag ihn und stell den Export entsprechend ein. Sonst passen die Kontonummern nicht zusammen und der Import muss nachbearbeitet werden.
Das EXTF-Format
Der DATEV-Buchungsstapel ist eine strukturierte CSV-Datei, deren Kopfzeile mit „EXTF" beginnt — das Kürzel steht für ein extern erzeugtes Format (von DATEV selbst erzeugte Dateien tragen stattdessen „DTVF"). Jede Zeile beschreibt eine Buchung mit den Feldern, die DATEV braucht: Betrag, Soll/Haben-Kennzeichen, Konto und Gegenkonto, Buchungsschlüssel (Steuerschlüssel), Belegdatum und Belegnummer. DATEV liest diese Datei direkt in die Buchführung ein.
Berater- und Mandantennummer
Damit der Import beim richtigen Mandanten landet, gehören zwei Nummern in den Export: die Beraternummer (die Nummer deines Steuerberaters bei DATEV) und die Mandantennummer (deine Nummer in dessen Kanzlei). Beide bekommst du von deinem Steuerbüro. Fehlen sie, lässt sich der Stapel zwar erzeugen, aber nicht sauber zuordnen.
Was ein guter Export enthält
Ein wirklich brauchbarer Export liefert nicht nur Zahlen, sondern auch die Belege dazu: den Buchungsstapel (EXTF), eine zusätzlich lesbare CSV und je Rechnung das PDF sowie gegebenenfalls die XRechnung/XML — sauber in einen Ordner je Jahr. So hat dein Steuerbüro Buchung und Beleg beisammen. Ergänzend gehört der GoBD-Datenexport für die Betriebsprüfung dazu.
In tjent erzeugst du genau das über „Rechnungen → Export → Buchhaltungs-Export": DATEV-Buchungsstapel (EXTF), CSV und PDF/XRechnung je Rechnung; Jahr und Kontenrahmen (SKR03/SKR04) sowie optional Berater- und Mandantennummer wählst du im Dialog (siehe Handbuch: Festschreiben & Export). Das eigentliche Buchen und die steuerliche Würdigung bleiben Sache deines Steuerbüros.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen SKR03 und SKR04?
SKR03 ist nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut (nach dem Geschäftsablauf), SKR04 nach der Abschlussgliederung (Bilanz und GuV). Keiner ist besser — nimm den, den dein Steuerberater verwendet.
Was bedeutet EXTF?
Es ist die Kopfzeilen-Kennung des DATEV-Austauschformats für extern erzeugte Buchungsstapel (eine CSV-Datei). DATEV importiert diese Datei direkt in die Buchführung.
Welche Angaben braucht der Steuerberater für den Import?
Den passenden Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04), das Buchungsjahr und meist die Berater- sowie die Mandantennummer. Diese beiden Nummern bekommst du von deinem Steuerbüro.
Muss ich die Belege separat mitschicken?
Am besten nicht getrennt: Ein guter Export legt den Buchungsstapel und die zugehörigen PDF- und XML-Belege gemeinsam ab, sodass Buchung und Beleg zusammenpassen.
Weiterlesen
- GoBD-konforme Aufbewahrung von Rechnungen
- EÜR erstellen: Anleitung für Freelancer
- In tjent umsetzen → Handbuch: Festschreiben & E-Rechnung exportieren
Dieser Wiki-Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Juli 2026, ohne Gewähr. Im Zweifel Steuerberater/-in fragen.