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Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): Voraussetzungen, Grenzen, lohnt sie sich?

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt es kleinen Betrieben, ohne Umsatzsteuer zu fakturieren — keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür aber auch kein Vorsteuerabzug. Zum 1. Januar 2025 wurde die Regelung grundlegend reformiert: neue Grenzen, und ein Systemwechsel zur echten Steuerbefreiung. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Voraussetzungen, die Vor- und Nachteile, den Verzicht mit seiner 5-Jahres-Bindung und die Frage, wann sich die Regelung überhaupt lohnt.

Was die Regelung bewirkt

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führt keine an das Finanzamt ab. Im Gegenzug kann er aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.

Neu seit 2025: Die Umsätze von Kleinunternehmern sind jetzt ausdrücklich umsatzsteuerfrei (mit Vorsteuerausschluss). Früher wurde die Steuer lediglich „nicht erhoben" — der Unterschied klingt akademisch, ist aber die Grundlage dafür, dass viele Kleinunternehmer seither administrativ entlastet sind. Auf der Rechnung muss weiterhin ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG stehen.

Die neuen Grenzen ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei angehobene Umsatzgrenzen (jeweils netto, bezogen auf den Gesamtumsatz):

  • Vorjahr: höchstens 25.000 € (zuvor 22.000 €).
  • Laufendes Jahr: höchstens 100.000 € (zuvor 50.000 €).

Wichtig ist eine echte Verschärfung im Detail: Die 100.000-€-Grenze ist keine Prognose mehr, sondern eine harte Grenze. Wird sie im laufenden Jahr überschritten, endet der Kleinunternehmerstatus sofort — und zwar bereits der Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird, ist umsatzsteuerpflichtig. Ab diesem Zeitpunkt muss regulär mit Umsatzsteuer fakturiert werden. Für Existenzgründer gilt im ersten Jahr die 25.000-€-Grenze unmittelbar.

Vorteile und Nachteile

Ob sich die Regelung lohnt, hängt stark davon ab, an wen man verkauft und wie viel man einkauft.

Dafür spricht:

  • Weniger Bürokratie — deutlich reduzierte Umsatzsteuer-Pflichten.
  • Ein Preisvorteil gegenüber Privatkunden: Ohne aufgeschlagene Umsatzsteuer ist das Angebot für Endverbraucher günstiger.

Dagegen spricht:

  • Kein Vorsteuerabzug: Wer viel investiert (Technik, Ausstattung, Vorleistungen), zahlt die Umsatzsteuer darauf selbst und bekommt sie nicht zurück.
  • Bei Geschäftskunden ist der Preisvorteil meist wertlos, weil diese die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer ziehen — hier kann die Regelung sogar nach „klein" aussehen lassen.

Der Verzicht: die 5-Jahres-Bindung

Man muss die Regelung nicht nutzen. Wer will, kann freiwillig zur Regelbesteuerung optieren, also ganz normal Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer ziehen — das lohnt sich besonders bei hohen Anfangsinvestitionen oder überwiegend geschäftlichen Kunden.

Der Haken: Dieser Verzicht bindet fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). In dieser Zeit kann man nicht einfach zurück zur Kleinunternehmerregelung. Erst danach ist ein Wechsel wieder möglich. Diese Entscheidung sollte man also nicht leichtfertig treffen, sondern mit Blick auf die kommenden Jahre — im Zweifel mit dem Steuerbüro.

Was auf der Rechnung stehen muss

Kleinunternehmer-Rechnungen tragen keinen Umsatzsteuerausweis und keinen Steuersatz. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung darauf, etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle übrigen Pflichtangaben einer Rechnung bleiben unverändert.

Auch die E-Rechnungspflicht berührt Kleinunternehmer: Ausstellen müssen sie seit 2025 keine E-Rechnungen, empfangen aber schon. Ein Werkzeug wie tjent kennt den § 19 als eigenen Fall und setzt Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem korrekten Hinweis auf — die Wahl, ob und wann sich der Status lohnt, bleibt aber eine steuerliche Entscheidung, nicht die der Software.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Grenzen der Kleinunternehmerregelung seit 2025?

Der Gesamtumsatz (netto) darf im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € betragen. Die 100.000 € sind eine harte Grenze: Wird sie überschritten, endet der Status sofort.

Was ändert sich 2025 gegenüber vorher?

Die Grenzen steigen von 22.000 € auf 25.000 € (Vorjahr) und von 50.000 € auf 100.000 € (laufendes Jahr). Zudem sind die Umsätze jetzt echt umsatzsteuerfrei statt nur „nicht erhoben", und die Grenze im laufenden Jahr ist eine feste, keine prognostizierte mehr.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Meist ja bei Privatkunden und geringen Ausgaben — dann spart sie Bürokratie und macht das Angebot günstiger. Eher nicht bei hohen Investitionen oder überwiegend Geschäftskunden, weil dann der fehlende Vorsteuerabzug ins Gewicht fällt.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, durch die Option zur Regelbesteuerung. Dieser Verzicht bindet allerdings fünf Kalenderjahre, bevor ein Wechsel zurück möglich ist.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Juli 2026, ohne Gewähr. Im Zweifel Steuerberater/-in fragen.

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