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EÜR erstellen: Anleitung für Freelancer

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für die meisten Freelancer die einfachste Art, den Gewinn zu ermitteln: Einnahmen minus Ausgaben, fertig — keine Bilanz, keine doppelte Buchführung. Der Teufel steckt trotzdem im Detail, vor allem beim Zeitpunkt, zu dem etwas zählt. Dieser Ratgeber erklärt, wer die EÜR nutzen darf, wie das Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert, wie die Anlage EÜR ans Finanzamt kommt und welche Fehler am häufigsten passieren.

Was die EÜR ist

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Gedanke ist denkbar schlicht: Der Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Es gibt keine Bilanz, keine Inventur, keine Bestandskonten — nur eine Gegenüberstellung dessen, was hereinkam und was hinausging.

Das macht sie zum Standard für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Wer die EÜR nutzt, muss den Gewinn dem Finanzamt über die amtliche Anlage EÜR mitteilen, die zusammen mit der Steuererklärung abgegeben wird.

Wer die EÜR nutzen darf — und wer nicht mehr

Die EÜR steht allen offen, die nicht buchführungspflichtig sind. Dabei ist ein Unterschied zentral:

  • Freiberufler im Sinne von § 18 EStG (etwa Entwicklerinnen, Designer, Ärztinnen, Berater) dürfen die EÜR immer nutzen — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Für sie gibt es keine Umsatzgrenze.
  • Gewerbetreibende dürfen die EÜR nur, solange sie unter den Buchführungsgrenzen des § 141 AO bleiben: 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr. Wird eine dieser Grenzen überschritten, entsteht Buchführungspflicht (Bilanzierung), sobald das Finanzamt dazu auffordert.

Diese Grenzen wurden mit dem Wachstumschancengesetz angehoben und gelten in dieser Höhe seit dem Wirtschaftsjahr 2024 (zuvor 600.000 € / 60.000 €).

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Der wichtigste Mechanismus der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG: Es zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Zeitpunkt der Rechnung. Eine Einnahme wird in dem Jahr erfasst, in dem das Geld auf dem Konto ist; eine Ausgabe in dem Jahr, in dem sie tatsächlich bezahlt wurde.

Ein Beispiel: Du schreibst am 20. Dezember eine Rechnung, das Geld kommt aber erst im Januar — dann gehört die Einnahme ins neue Jahr. Von diesem Prinzip gibt es einige praxisrelevante Ausnahmen:

  • Abnutzbare Anlagegüter (z. B. ein Laptop über der GWG-Grenze) werden nicht sofort abgesetzt, sondern über die Nutzungsdauer als AfA (Abschreibung) verteilt.
  • Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel (etwa Miete oder Beiträge) werden über die sogenannte 10-Tage-Regel dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet.

Die Anlage EÜR und die Abgabe

Der Gewinn wird dem Finanzamt über die amtliche Anlage EÜR übermittelt. Sie ist grundsätzlich elektronisch über ELSTER abzugeben — als Teil der Einkommensteuererklärung. Die Anlage gliedert Einnahmen und Ausgaben in vorgegebene Zeilen (Betriebseinnahmen, Waren/Fremdleistungen, Raumkosten, Abschreibungen, und so weiter), sodass am Ende der Gewinn steht.

Wer die Umsatzsteuer regulär abführt, trägt die vereinnahmte und gezahlte Umsatzsteuer ebenfalls in der EÜR ein — sie ist dort Durchlaufposten. Kleinunternehmer lassen die Umsatzsteuer weg. Sauber getrennte, chronologisch abgelegte Belege sind die halbe Miete, denn die EÜR ist letztlich nur die Summe dieser Belege.

Typische Fehler

Ein paar Stolpersteine tauchen bei Freelancern immer wieder auf:

  • Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum: Wer nach Rechnung statt nach Zahlung bucht, ordnet Einnahmen und Ausgaben dem falschen Jahr zu.
  • Anschaffungen sofort voll absetzen: Teurere Anlagegüter müssen über die AfA verteilt werden, nicht komplett im Kaufjahr.
  • Private und betriebliche Kosten vermischen: Gemischte Ausgaben (Telefon, Auto, Arbeitszimmer) brauchen eine nachvollziehbare Aufteilung.
  • Belege verlieren: Ohne Beleg keine Betriebsausgabe — und die Aufbewahrungsfristen laufen über Jahre.

Ein Werkzeug, das Einnahmen, Ausgaben und Belege laufend sammelt, nimmt der EÜR am Jahresende den Schrecken. tjent etwa führt eine EÜR mit und legt festgeschriebene Belege revisionssicher lokal ab — die eigentliche Abgabe über ELSTER und die steuerliche Würdigung bleiben aber deine (oder die deines Steuerbüros).

Häufige Fragen

Wer darf eine EÜR machen?

Alle nicht buchführungspflichtigen Unternehmer. Freiberufler nach § 18 EStG dürfen die EÜR immer, unabhängig vom Umsatz. Gewerbetreibende dürfen sie, solange sie unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr bleiben (§ 141 AO).

Was bedeutet das Zufluss-Abfluss-Prinzip?

Es zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnung. Einnahmen werden im Jahr des Geldeingangs erfasst, Ausgaben im Jahr der Zahlung. Ausnahmen sind unter anderem Abschreibungen (AfA) und die 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.

Wie gebe ich die EÜR ab?

Über die amtliche „Anlage EÜR", die grundsätzlich elektronisch über ELSTER zusammen mit der Einkommensteuererklärung übermittelt wird.

Muss ich für die EÜR doppelte Buchführung machen?

Nein. Genau das ist der Vorteil der EÜR: keine Bilanz und keine doppelte Buchführung, nur eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Juli 2026, ohne Gewähr. Im Zweifel Steuerberater/-in fragen.

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