tjent ← Zurück

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): Fristen, Zeiträume und Dauerfristverlängerung

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Wer Umsatzsteuer in Rechnung stellt, meldet sie nicht erst am Jahresende, sondern laufend vorab ans Finanzamt: über die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA). Wie oft, bis wann und mit welchen Kennzahlen das geschieht, hängt von deiner Steuerlast ab. Dieser Artikel erklärt die Zeiträume, die aktuellen Grenzen, die 10-Tage-Frist und die Dauerfristverlängerung — und was Kleinunternehmer beachten müssen.

Was die UStVA ist

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die regelmäßige Vorab-Meldung deiner Umsatzsteuer, authentifiziert übermittelt über Mein ELSTER. Du meldest die in deinen Ausgangsrechnungen vereinnahmte Umsatzsteuer, ziehst die abziehbare Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ab, und die Differenz ist die Zahllast (oder ein Erstattungsguthaben). Kleinunternehmer nach § 19 geben für ihre eigenen Umsätze keine UStVA ab.

Monatlich, vierteljährlich oder befreit — die Grenzen

Wie oft du abgeben musst, richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres:

  • über 9.000 € → monatlich.
  • 2.000 € bis 9.000 € → vierteljährlich.
  • bis 2.000 € → das Finanzamt kann dich auf Antrag von der Voranmeldung befreien; dann genügt die jährliche Umsatzsteuererklärung.

Beide Grenzen wurden angehoben: die 9.000-€-Grenze (vorher 7.500 €) durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, die 2.000-€-Befreiungsgrenze (vorher 1.000 €) durch das Wachstumschancengesetz. Für Existenzgründer gilt eine Besonderheit: Die früher übliche Pflicht zur monatlichen Abgabe in den ersten beiden Jahren ist bis einschließlich 2026 ausgesetzt — Neugründer richten sich nach den allgemeinen Grenzen (im ersten Jahr nach der voraussichtlichen Steuer).

Die Frist: der 10.

Die UStVA ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln, und zum selben Tag ist die Zahllast fällig. Beispiele: Januar (monatlich) → 10. Februar; erstes Quartal → 10. April. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Bei Lastschrifteinzug bucht das Finanzamt die Zahllast selbst ab — die Meldung musst du trotzdem fristgerecht senden.

Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr Luft

Wird es dir am 10. regelmäßig zu eng, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. Sie verschiebt die Abgabe- und Zahlungsfrist dauerhaft um einen Monat (die Januar-UStVA ist dann erst am 10. März fällig).

Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung zu leisten: 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres. Diese Vorauszahlung wird in der letzten Voranmeldung des Jahres (Dezember) wieder angerechnet. Bei vierteljährlicher Abgabe gibt es die Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung.

Die wichtigsten Kennzahlen

Das Formular arbeitet mit nummerierten Kennzahlen (Kz). Die häufigsten:

  • Kz 81 — Umsätze zum Regelsteuersatz 19 % (Bemessungsgrundlage, netto).
  • Kz 86 — Umsätze zum ermäßigten Satz 7 %.
  • Kz 66 — abziehbare Vorsteuerbeträge.
  • Kz 83 — die verbleibende Zahllast bzw. der Überschuss.
  • Kz 46/47 — Reverse-Charge-Leistungen eines EU-Unternehmers (als Empfänger), Kz 84/85 für die übrigen § 13b-Fälle, Kz 67 für die darauf entfallende Vorsteuer.

In der Praxis

Damit die Zahlen am 10. stimmen, hilft laufendes, chronologisches Buchen — und die Beachtung des Zahlungsdatums: Bei Ist-Versteuerung zählt der Geldeingang, bei Soll-Versteuerung das Rechnungsdatum. tjent bereitet die Kennzahlen für Quartal oder Monat auf und erzeugt die ELSTER-Nutzdaten-XML zum Import in Mein ELSTER; die authentifizierte Abgabe bleibt aber deine Aufgabe (siehe Handbuch: Steuern). Dieser Artikel ist Wissen, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Nach der Vorjahres-Zahllast: über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich, bis 2.000 € auf Antrag Befreiung (dann nur die Jahreserklärung).

Bis wann muss die UStVA abgegeben werden?

Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums, also z. B. bis zum 10. Februar für Januar oder 10. April für das erste Quartal. Mit Dauerfristverlängerung jeweils einen Monat später.

Was ist die Sondervorauszahlung?

Bei monatlicher Abgabe die Voraussetzung für die Dauerfristverlängerung: 1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen, das in der Dezember-Voranmeldung wieder angerechnet wird. Vierteljährliche Abgeber zahlen keine Sondervorauszahlung.

Muss ich als Kleinunternehmer eine UStVA abgeben?

Für die eigenen Umsätze nein. Aber Achtung: Beziehst du Reverse-Charge-Leistungen nach § 13b (etwa Auslandswerbung), musst du die Umsatzsteuer darauf melden — dann ist auch als Kleinunternehmer eine UStVA fällig.

Weiterlesen

  • Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) im Detail
  • EÜR erstellen: Anleitung für Freelancer
  • Reverse-Charge (§ 13b UStG) einfach erklärt
  • In tjent umsetzen → Handbuch: Steuern (EÜR & UStVA)

Dieser Wiki-Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Juli 2026, ohne Gewähr. Im Zweifel Steuerberater/-in fragen.

Start Datenschutz Impressum