AfA für Freelancer: Abschreibung, GWG und Sammelposten einfach erklärt
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Ein Laptop für 1.500 € landet nicht komplett als Ausgabe im Kaufjahr — er wird abgeschrieben, also über mehrere Jahre verteilt abgesetzt. Ein Bürostuhl für 300 € dagegen ist sofort voll absetzbar. Wo genau die Grenzen liegen und wie AfA, GWG und Sammelposten zusammenhängen, klärt dieser Artikel — mit den für 2026 geltenden Beträgen.
Was AfA bedeutet
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung" (§ 7 EStG). Die Anschaffungskosten eines abnutzbaren Anlageguts werden nicht sofort, sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Betriebsausgabe verteilt. Das ist die wichtigste Ausnahme vom Abfluss-Prinzip der EÜR: Nicht der Zahlungszeitpunkt entscheidet, sondern die Nutzungsdauer. Der Gedanke: Ein Gerät, das mehrere Jahre hält, soll seinen Aufwand auch über diese Jahre zeigen.
Die 800-€-Grenze: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Für kleinere Anschaffungen gibt es eine Vereinfachung. Selbstständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG) darfst du im Anschaffungsjahr sofort und voll absetzen — das sind die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG).
- bis 250 € netto: sofort als Aufwand, ohne besondere Aufzeichnungspflicht.
- 250,01 € bis 800 € netto: ebenfalls sofort absetzbar, aber in ein laufendes GWG-Verzeichnis aufzunehmen (Tag der Anschaffung und Kosten).
Der Sammelposten (Poolabschreibung): 250–1.000 €
Als Alternative zur GWG-Sofortabschreibung erlaubt § 6 Abs. 2a EStG den Sammelposten (Poolabschreibung): Alle Güter von 250,01 € bis 1.000 € netto eines Jahres werden in einen Pool gelegt und über fünf Jahre gleichmäßig mit je einem Fünftel abgeschrieben — unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer und selbst dann, wenn ein Gut vorher verkauft wird oder kaputtgeht.
Wichtig ist das einheitliche Wahlrecht: Entscheidest du dich in einem Jahr für den Sammelposten, gilt das für alle Güter zwischen 250,01 € und 1.000 € dieses Jahres — du kannst nicht einzelne Geräte herauslösen und sofort abschreiben.
Lineare AfA und die Nutzungsdauer
Teurere Güter (über 800 € bzw. über 1.000 € beim Pool) werden regulär abgeschrieben. Standard ist die lineare AfA: gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle. Beispiele: Büromöbel werden dort typischerweise mit 13 Jahren angesetzt. Computer und Notebooks setzt die Finanzverwaltung dagegen seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr an — sie lassen sich damit faktisch im Anschaffungsjahr voll abschreiben, ganz gleich wie teuer sie waren.
Kaufst du unterjährig, rechnest du im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig ab (pro rata temporis, monatsgenau ab dem Anschaffungsmonat).
Degressive AfA: eine befristete Option
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, ist alternativ die degressive AfA zulässig: bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 % pro Jahr, gerechnet jeweils vom Restbuchwert. Sie zieht die Abschreibung in die ersten Jahre vor. Ein Wechsel zur linearen AfA ist erlaubt und sinnvoll, sobald diese höher liegt. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deiner Gewinnsituation ab — eine klassische Frage fürs Steuerbüro.
Kleinunternehmer: Basis ist der Bruttobetrag
Die Grenzen von 250 €, 800 € und 1.000 € gelten netto — für alle, die Vorsteuer ziehen dürfen. Wer als Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen kann, muss den Bruttobetrag ansetzen. Ein Gerät für 800 € netto liegt mit Umsatzsteuer bei 952 € — und damit über der GWG-Grenze. Für Kleinunternehmer rutschen Anschaffungen also früher in die reguläre Abschreibung.
tjent führt einen Anlagen-Tab mit Abschreibungsplan (linear oder GWG) und übernimmt Ausgaben mit dem Schalter „Anlagegut" automatisch dorthin — Details im Handbuch-Kapitel zu Anlagen & AfA. Die steuerliche Würdigung im Einzelfall bleibt beim Steuerbüro.
Häufige Fragen
Was ist AfA?
Die „Absetzung für Abnutzung": Die Anschaffungskosten langlebiger Anlagegüter werden über die Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe abgesetzt, statt sofort im Kaufjahr.
Bis zu welchem Betrag kann ich sofort absetzen?
Bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (GWG) im Anschaffungsjahr voll. Bis 250 € netto sogar ohne besondere Aufzeichnungspflicht.
Was ist der Sammelposten?
Eine Alternative zur GWG-Abschreibung: Güter von 250,01 € bis 1.000 € netto eines Jahres werden in einem Pool zusammengefasst und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben — unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer.
Gibt es 2026 die degressive AfA?
Ja, befristet: für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, mit bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 % pro Jahr.
Weiterlesen
- EÜR erstellen: Anleitung für Freelancer
- Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) im Detail
- In tjent umsetzen → Handbuch: Anlagen & AfA
Dieser Wiki-Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Juli 2026, ohne Gewähr. Im Zweifel Steuerberater/-in fragen.